Egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, der Zuschuss für Ihren Treppenlift ist immer gleich hoch: bis zu 4.180 € nach § 40 SGB XI. Was viele nicht wissen ist, dass bereits der niedrigste Pflegegrad ausreicht um diesen Anspruch geltend zu machen. Diese Seite erklärt was Ihnen konkret zusteht und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 haben Sie bereits vollen Anspruch auf den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 €. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, zum Beispiel leichte Einschränkungen beim Treppensteigen oder erhöhtes Sturzrisiko. Genau hier ist ein Treppenlift besonders sinnvoll, weil er das Risiko deutlich reduziert bevor die Situation eskaliert.

Wichtig bei Pflegegrad 1:

Pflegegrad 1 erhält kein monatliches Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich sowie den vollen Treppenlift-Zuschuss von 4.180 €. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 wissen das nicht.

Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Der Zuschuss für den Treppenlift beträgt auch hier bis zu 4.180 €. Zusätzlich erhalten Sie ab Pflegegrad 2 monatlich 347 € Pflegegeld, sofern die Pflege durch Angehörige zu Hause stattfindet. Bei einem geraden Sitzlift mit einem Durchschnittspreis von 5.230 € zahlen Sie nach Abzug des Zuschusses oft nur noch rund 1.050 € selbst.

Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ist der häufigste Pflegegrad bei unseren Treppenlift-Anfragen. Eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet oft, dass die Treppe zur echten Barriere geworden ist. Der Zuschuss beträgt auch hier 4.180 €, das monatliche Pflegegeld liegt bei 599 €. In meiner Erfahrung aus 15 Jahren Branche ist Pflegegrad 3 der Moment, in dem Menschen am dringendsten auf eine schnelle Lösung angewiesen sind. Wir beantragen den Zuschuss kostenlos für Sie.

Antrag vor dem Einbau stellen:

Egal welchen Pflegegrad Sie haben, der Antrag muss vor dem Einbau des Treppenlifts bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden. Wer erst einbauen lässt und dann beantragt, verliert den Anspruch vollständig.

Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 4 und 5

Bei Pflegegrad 4 und 5 liegt eine schwerste Beeinträchtigung vor. Der Treppenlift-Zuschuss bleibt auch hier bei 4.180 €, das Pflegegeld beträgt 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 monatlich. Bei diesen Pflegegraden ist die Dringlichkeit oft besonders hoch und wir priorisieren die Bearbeitung entsprechend. Zusätzlich lässt sich hier oft der KfW Zuschuss für weitere Umbaumaßnahmen wie Badanpassung oder Türverbreiterungen kombinieren.

Noch keinen Pflegegrad? So beantragen Sie ihn

Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann ihn jederzeit bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, zum Beispiel per Telefon oder Brief. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause und bewertet Ihre Situation. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 4 bis 6 Wochen. Wichtig: Bereits während des laufenden Antragsverfahrens können Sie sich über Treppenlifte informieren und Angebote einholen. Das gilt nicht als Vorhabensbeginn.

Unser Tipp:

Stellen Sie den Pflegegrad-Antrag und den Treppenlift-Antrag parallel. Sobald der Pflegegrad bewilligt ist, liegt auch die Genehmigung der Pflegekasse für den Treppenlift vor. Wir begleiten Sie durch beide Prozesse kostenlos.

Antrag Treppenlift Pflegekasse, so funktioniert es

Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Ein kurzes Schreiben mit dem Hinweis, dass Sie einen Treppenlift einbauen möchten, reicht aus. Viele Pflegekassen haben dafür auch Online-Formulare. Die Pflegekasse prüft dann ob die Maßnahme notwendig und angemessen ist, in der Regel ohne Hausbesuch.

Wir übernehmen die Antragstellung kostenlos für Sie, inklusive der gesamten Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse bis zur ausgezahlten Förderung.

Pflegekasse und KfW kombinieren

Wer einen Pflegegrad hat, kann Pflegekassen-Zuschuss und KfW Zuschuss 455-B für verschiedene Maßnahmen gleichzeitig nutzen. Den Treppenlift über die Pflegekasse, Badumbau oder Türverbreiterungen über den KfW Zuschuss. So lassen sich bei entsprechendem Renovierungsbedarf Gesamtförderungen von über 6.500 € realistisch erreichen. Wir erstellen Ihnen kostenlos eine individuelle Förderübersicht.

„In 15 Jahren habe ich erlebt, dass viele Menschen mit Pflegegrad 3 oder 4 ihren Zuschuss gar nicht beantragen, weil sie glauben es sei zu kompliziert. Es dauert keine 30 Minuten und ich helfe Ihnen dabei, kostenlos und unverbindlich."

Denis Eichhorn, Treppenlift-Experte, 15 Jahre Vertriebserfahrung