Anträge & Formulare 2026
Der Leitfaden zur Beantragung eines Pflegegrads & Zuschüssen
Voraussetzungen prüfen
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen.
- Hilfebedarf im Alltag besteht voraussichtlich für mindestens 6 Monate.
- Gilt auch für Kinder und bei psychischen Erkrankungen (z.B. Demenz).
- Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Antrag stellen
Wo einreichen?
- Bei Ihrer Pflegekasse (an Ihre Krankenkasse angegliedert, z.B. AOK, TK, Barmer).
- Wege: Telefonisch, Online-Portal, E-Mail oder per Brief.
- Ein formloser Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung."
Fristen wahren: Bearbeitung dauert ca. 5 Wochen. Der Tag des Anrufs/Schreibens gilt als Antragsdatum. Angehörige dürfen mit Vollmacht den Antrag stellen.
Gutachten vorbereiten
Der Medizinische Dienst (MDK) kündigt einen Hausbesuch zur Begutachtung an.
Die 6 Prüfbereiche:
- Mobilität: Treppensteigen, Aufstehen, Fortbewegen.
- Kognitive Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis.
- Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung.
- Krankheitsumgang: Medikamenteneinnahme, Therapie.
- Alltag & Soziales: Tagesablauf, Ruhephasen.
Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch. Beschreiben Sie nicht den „besten Tag", sondern die Realität mit allen Schwierigkeiten. Bitten Sie eine Vertrauensperson beim Termin dabei zu sein.
Bescheid der Pflegekasse
- Sie erhalten schriftlich Ihren Pflegegrad (1 bis 5).
- Je höher der Grad, desto umfangreicher die Geld- & Sachleistungen.
- Nicht einverstanden? Widerspruch innerhalb von 1 Monat möglich.
📊
Die Grade
PG 1: Geringe Beeinträchtigung
PG 2: Erhebliche Beeinträchtigung
PG 3: Schwere Beeinträchtigung
PG 4: Schwerste Beeinträchtigung
PG 5: Härtefall / Schwerstpflege
💰
Leistungen 2026
Pflegegeld (mtl.):
PG 2: 332 € | PG 3: 573 €
PG 4: 765 € | PG 5: 947 €
Sachleistung (mtl.):
PG 2: 761 € | PG 3: 1.432 €
Leistungen nutzen
Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen diverse Leistungstöpfe zur Verfügung. Nutzen Sie diese aktiv:
- Pflegegeld: Zur freien Verfügung (z.B. für Angehörige).
- Sachleistungen: Abrechnung über Pflegedienste.
- Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € Zuschuss (z.B. Treppenlift, Badumbau).
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich ab PG 1.
- Verhinderungspflege: Vertretung bei Urlaub/Krankheit.
- Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege.
- Soziale Sicherung: Rentenpunkte für pflegende Angehörige.
Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Sie können beides prozentual kombinieren, um die Versorgung optimal zu gestalten.
Krankenkassen-Übersicht
Finden Sie schnell und einfach die offiziellen Antragsformulare Ihrer Krankenkasse für Pflegeleistungen.
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KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW fördert eine Vielzahl von Projekten und Vorhaben, die nachhaltige Entwicklung, Innovation und wirtschaftliches Wachstum unterstützen.
- Altersgerecht umbauen & Barrierefreiheit: Treppenlift, Badumbau, Schwellenbeseitigung
- Wohnraumförderung: Finanzielle Unterstützung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohnimmobilien
- Energieeffizienz & Klimaschutz: Zuschüsse und Kredite für Bauen & Sanieren
Barrierefrei wohnen
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